Kompetenz.
Arbeitsrecht
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Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf: Wir beraten und vertreten unsere Mandanten daher auf allen Gebieten des individuellen, kollektiven Arbeitsrechts und im Kirchenarbeitsrecht (AVR, MAVO). Hierzu zählen Umstrukturierung und Reorganisation, die Prozesstätigkeit vor allen deutschen Arbeitsgerichten, die Verhandlung mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen, Sozialplan, die Begleitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Verhandlungen über die Zahlung von Abfindung, bei einer Kündigung– insbesondere Verfahren des Kündigungsschutzes, jeweils auch unter Berücksichtigung der Schnittstellen des Arbeits- und Steuerrechts.
Zugleich bieten wir Training und Inhouse-Schulung im Arbeitsrecht Compliance sowie im Kirchenarbeitsrecht.
Spezialisierung im Arbeitsrecht
Die für den Erwerb eines Fachanwaltstitels erforderlichen Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen müssen zur Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Diese besonderen theoretischen Kenntnisse müssen daher die durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen. Entsprechend umfassen sie auch die Verfassung-und europarechtlichen Bezüge. Der Nachweis für den Fachanwalt erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachlehrgang sowie den besonderen praktischen Nachweis. Die Überprüfung erfolgt daher auch durch die zuständige Anwalts Kammer. In Düsseldorf ist daher die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zuständig. Anschließend besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen jährlichen Fortbildung nach der Fachanwalt Ordnung FAO.
Ihr Anspruch
„Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften daher das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.“
§ 3 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es wird daher auch Individualarbeitsrecht genannt. Zugleich beinhaltet es auch die Rechtsbeziehungen der Koalitionen der Betriebsverfassung. Z.B. zwischen Betriebsrat als Vertretungsorganen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Daher auch Kollektivrecht bezeichnet.
Kirchliches Arbeitsrecht
Das Kirchliche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem Dienstgeber. Zugleich betrifft es auch die Arbeitsrechtsbeziehungen der Mitarbeitervertretung zum Dienstgeber aus der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO. Diese gilt für Dienststellen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Diözesen, Gemeinden, kirchlichen Stiftungen und der weiteren kirchlichen Rechtsträger.
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