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Das Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. So heißt es in § 5 TVG: § 5 Allgemeinverbindlichkeit (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. […]