Kanzleiblog.

Dienstwagen

Die Begriffe des Dienstwagens oder des Firmenwagen sind gesetzlich nicht genau geregelt. Üblicherweise wird der Firmenwagen im Steuerrecht in Verbindung mit der privaten Nutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten PKWs verwendet. Ein Dienstwagen wird dann von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen. Die Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Überlassung des Dienstwagens können in einer besonderen Erklärung und Vereinbarung niedergelegt werden. Diese Erklärung ist dann der Firmenwagenüberlassungsvertrag.

Dienstwagenvertrag Firmenwagenvertrag

Verstöße gegen den Firmenwagen Überlassungsvertrag sind regelmäßig Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

In Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird der Dienstwagen regelmäßig zum Streitobjekt zwischen den Parteien. Ist vertraglich vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen als Vergütungsbestandteil überlässt, hat der Arbeitgeber einen Wertersatz für die Zeit zu leisten, in dem das Fahrzeug nicht privat genutzt werden konnte.

Die Freistellung im Arbeitsrecht bezeichnet man als die Suspendierung und einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder auch als einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags, den Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.

Kündigung des Arbeitsvertrags = Rückgabe Dienstwagen? Die Kündigung des Arbeitsvertrags oder Dienstvertrags führt in der Regel auch zu einer Auseinandersetzung der Vertragsparteien wegen des überlassenen Firmenwagens. Die Einzelheiten der Nutzung des Firmenwagens können im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag (Dienstwagenüberlassungsvertrag) geregelt werden. Widerruf der Privatnutzung nach Kündigung des Arbeitsvertrags? Die Privatnutzung des Firmenwagens stellt […]