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Ehescheidung Anerkennung

Anerkennung ausländischer Ehescheidung Die Anerkennung ausländischer Ehescheidung selbst zunächst ein ausländisches Scheidungsurteil voraus. Nach den allgemeinen Grundsätzen entfaltet ein ausländisches Scheidungsurteil nur in dem Staatsgebiet Wirkung, indem es erlassen worden ist. Dabei steht es grundsätzlich jedem Staat frei, ob und unter welchen Grundvoraussetzungen ausländische Scheidungsurteile anerkannt  werden, soweit keine anderslautende Staatsverträge vorliegen. Für den deutschen […]