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	<title>Unterhalt Elternunterhalt Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<description>Arbeitsrecht Düsseldorf ✓ Strafrecht Düsseldorf ✓ Handels- &#38; Vertragsrecht Düsseldorf ✓ Gesellschaftsrecht ✓</description>
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	<title>Unterhalt Elternunterhalt Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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		<title>Elternunterhalt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jan 2018 19:19:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt Elternunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt Abzug von Betreuungsunterhalt bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt Elternunterhalt: Der Bundesgerichtshof hat am 9.3.2016 entschieden, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt Betreuungsunterhalt zu berücksichtigen ist. In dem Leitsatz eins der Entscheidung heißt es: 1. Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<h2>Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt</h2>
<h3>Abzug von Betreuungsunterhalt bei Ermittlung der Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt</h3>
<p>Elternunterhalt: Der Bundesgerichtshof hat am 9.3.2016 entschieden, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt Betreuungsunterhalt zu berücksichtigen ist.</p>
<p>In dem Leitsatz eins der Entscheidung heißt es:</p>
<blockquote><p>1. Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB als – gem. § 1609 Nr. 2 BGB vorrangige – sonstige Verpflichtung im Sinne des § 1603 I BGB von dessen Einkommen abzuziehen. Auf einen Familienselbstbehalt kann sich der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende Unterhaltspflichtige nicht berufen.</p></blockquote>
<p>In dem Leitsatz zwei der Entscheidung heißt es:</p>
<blockquote><p>2. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fortdauernden Einvernehmen mit dem anderen persönlich betreut und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemeinschaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint (im Anschluss an Senat, NJW 2007, 2412 = FamRZ 2007, 1081).</p></blockquote>
<p>BGH, Beschluss vom 9.3.2016 – XII ZB 693/14</p>
<p>Zu einer anderen Einschätzung gelangte der BGH in der Situation des Kontaktabbruchs. Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2016 liegt auf der Linie der Familiengerichte, insbesondere <strong>Familiengericht Düsseldorf</strong> und<strong> Oberlandesgericht Düsseldorf</strong>.</p>
<p>Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber ihren Eltern. Im Grundsatz sind Verwandte in gerader Linie untereinander verpflichtet, Unterhalt zu gewähren. Die gesetzliche Regelung geht auf § 1601 BGB zurück. Im Gesetz ist geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden, sondern umgekehrt auch Kindern ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Unterhaltsverpflichtungen bestehen also auch gegenüber den Eltern. Die Frage nach der Bedürftigkeit nach Unterhalt der Eltern stellt sich meist im Alter, wenn die Eltern kein Erwerbseinkommen mehr zur Verfügung haben. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Eltern keine ausreichende Rentenabsicherung haben oder die Rente oder Pension für Kosten  Lebensbedarfs nicht mehr  ausreichend sind.</p>
<p>Die erwachsenen Kinder befinden  dann in einer komplizierten Situation. Auf der einen Seite sind Sie verpflichtet die eigenen Abkömmlinge zu unterhalten, zugleich stellt sich die Frage nach dem Unterhalt für den eigenen Elternteil. In dieser Situation kommt es zu einer Doppelbelastung.</p>
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		<title>Unterhalt Elternunterhalt Leistungsfähigkeit</title>
		<link>https://smlm-partner.de/unterhalt-elternunterhalt-leistungsfaehigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SchraderMansouri Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Feb 2016 20:29:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwältin für Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[unterhalt Eltern Leistungsfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt Elternunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Unterhalt Elternunterhalt Leistungsfähigkeit Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 05. Februar 2014 – XII ZB 25/13 folgendes beschlossen: Die Leistungsfähigkeit von  Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringe Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (&#8230;). Der Wohnvorteil eines unterhaltspflichtigen ist der bei Inanspruchnahme [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<h3>Unterhalt Elternunterhalt Leistungsfähigkeit</h3>
<p>Der <a title="BGH" href="http://www.bundesgerichtshof.de" target="_blank" rel="noopener">Bundesgerichtshof</a> hat mit seinem Beschluss vom 05. Februar 2014 – XII ZB 25/13 folgendes beschlossen:</p>
<ol>
<li>Die Leistungsfähigkeit von  Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringe Einkünfte als sein Ehegatte verfügt (&#8230;).</li>
<li>Der Wohnvorteil eines unterhaltspflichtigen ist der bei Inanspruchnahme auf  Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen. (…).</li>
</ol>
<p>Der <a title="BGH" href="http://www.bundesgerichtshof.de" target="_blank" rel="noopener">Bundesgerichtshof</a> hat sich hier mit der Unterhaltspflicht einer verheirateten Tochter gegenüber ihren Eltern befasst. Es ging dabei um die Frage nach deren Leistungsfähigkeit.</p>
<h3>Unterhalt Elternunterhalt &#8211; Leistungsfähigkeit?</h3>
<p>Die Tochter erzielte ein etwa halb so geringes Einkommen wie ihr Ehemann. Die Eheleute wohnten in einer Eigentumswohnung. Jeder war hälftiger Miteigentümer. Für das mietfreie bewohnen einer Eigentumswohnung ist im Rahmen einer Unterhaltsberechnung ein Wohnungsvorteil zu berücksichtigen.</p>
<p>Bei der Elternunterhaltsberechnung werden die Einkünfte der Ehegatten (somit auch des Schwiegersohnes) als deren Familieneinkommen addiert und es wird zunächst ein sogenannter Familienselbstbehalt ermittelt. Von dem verbleibenden Rest ist eine 10-prozentige Haushaltsersparnis in Abzug zu bringen. Laut <a title="Bundesgerichtshof" href="http://www.bundesgerichtshof.de" target="_blank" rel="noopener">BGH</a> ist dieser Zwischensumme die Hälfte weiterhin von dem Familienselbstbehalt einzusetzen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat somit gebilligt, dass der Elternunterhalt letztendlich nur aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bespeist wird. Einer zusätzliche Leistung des besserverdienenden Schwiegerkindes ist somit ausgeschlossen.</p>
<p>Der Unterhaltspflichtigen Tochter verbleibt nach dieser Entscheidung der Anteil, den sie zum Familienunterhalt beizutragen hat. Lediglich ihr darüber hinaus ausgehendes Einkommen ist für den Elternunterhalt einzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat ferner entschieden, dass der Wohnwert der Tochter anteilig ihrem Einkommen hinzugerechnet wird. Somit wird deren Leistungsfähigkeit nicht nur durch ihre Erwerbseinkünfte sondern auch durch die wirtschaftliche Nutzung der Wohnung oder Vermögenserträge bestimmt.</p>
<p>Durch das bewohnen einer Eigentumswohnung entfällt die Notwendigkeit einer Mietzinszahlung, die laut den Leitlinien der Oberlandesgerichte (z.B. Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2015) in der Regel einen Teil des allgemeinen Lebensbedarfs ausmacht.</p>
<p>Die dafür gegenüberstehenden Kosten (Verbrauchunabhängige Nebenkosten und Tilgungsraten etc. ) werden in Abzug gebracht.</p>
<p>Der Wohnwert wird nicht in Höhe einer objektiv erzielbaren Marktmiete bestimmt, sondern lediglich auf der Grundlage einer unter den gegebenen Verhältnissen ersparten Miete bemessen.</p>
<h3>Fachbeitrag zum Thema “Unterhalt Elternunterhalt Leistungsfähigkeit”</h3>
<p>Beachten Sie zum Thema <a href="https://2019.schrader-mansouri.de/aktuelles/familienrecht/unterhalt-eltern-pflegeheim/">Unterhalt Eltern Pflegeheim</a> den Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung.<!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/unterhalt-elternunterhalt-leistungsfaehigkeit/">Unterhalt Elternunterhalt Leistungsfähigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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