Kanzleiblog.
Unterhaltsverzicht gesamtschuldnerausgleich
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Unterhaltsverzicht und Gesamtschuldnerausgleich Unterhaltsverzicht und Gesamtschuldnerausgleich. Ein Unterhaltsverzicht kann einen Gesamtschuldnerausgleich ausschließen: Verzichtet ein geschiedener Ehepartner auf Unterhaltszahlungen, weil der andere Ehepartner gemeinsame Schulden tilgt, muss sich der Unterhaltsberechtigte nicht an der Schuldentilgung beteiligen. Zwar sind Eheleute grundsätzlich als Gesamtschuldner zur Rückzahlung gemeinsamer Verbindlichkeiten gemäß §426 BGB Unterhaltsverzicht zu gleichen Anteilen verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, […]