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Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung Wegfall Hierachieebene

von | Aktuelles, Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung Wegfall Hierachieebene

Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung  nach Wegfall einer  Hierachieebene - eine unternehmerische Entscheidung im Fokus des Bundesarbeitsgerichts (BAG):

Betriebsbedingte Kündigungen nach Wegfall einer Hierachieebene sind als unternehmerische Entscheidung nur eingeschränkt einer arbeitsgerichtlichen Kontrolle unterworfen. Läuft die Kündigung auf die Streichung eines einzelnen Arbeitsplatzes hinaus verbunden mit einer gewissen Umverteilung der Arbeitsleistungen, muss der Arbeitgeber im Prozess konkret erläutern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher vom gekündigten Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfallen.

Für den Arbeitgeber ist es wichtig, die Auswirkungen seiner Entscheidung zur Kündigung im Wege einer Prognose im Einzelnen schlüssig darzustellen und anzugeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal erledigt werden kann, ohne dass es zu einem überobligatorischen Arbeitsanfall kommt.

Kurzbeitrag zum Thema:

Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung Wegfall Hierachieebene 

zum Urteil des BAG, 24.05.2012, 2 AZR 124/11 Unternehmerische Entscheidung, betriebsbedingte Kündigung

Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf

22. Mai 2014