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	<title>Strafrecht Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<description>Arbeitsrecht Düsseldorf ✓ Strafrecht Düsseldorf ✓ Handels- &#38; Vertragsrecht Düsseldorf ✓ Gesellschaftsrecht ✓</description>
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		<title>OLG schränkt die Strafbarkeit nach § 315c StBG (fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung) ein</title>
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		<dc:creator><![CDATA[DrDavidDonner]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Feb 2019 12:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>In einer praxisrelevanten Fallkonstellation hat das OLG Hamm zugunsten des Angeklagten entschieden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten u.a. wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, weil dieser mit einem geliehen Fahrzeug alkoholbedingt einen Unfall verursacht hatte. Hierbei war am vom Angeklagten geführten Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 2400 EUR entstanden. Das OLG hat entgegen einer bei [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>In einer praxisrelevanten Fallkonstellation hat das OLG Hamm zugunsten des Angeklagten entschieden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten u.a. wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, weil dieser mit einem geliehen Fahrzeug alkoholbedingt einen Unfall verursacht hatte. Hierbei war am vom Angeklagten geführten Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 2400 EUR entstanden. Das OLG hat entgegen einer bei den Amtsgerichten verbreiteten Ansicht entschieden, dass ein Schaden an dem vom Angeklagten geführten Fahrzeug (egal in wessen Eigentum das Fahrzeug steht) kein Fremdschaden von bedeutendem Wert im Sinne des § 315c StGB darstellen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Strafrecht Verkehrsstrafrecht Düsseldorf</title>
		<link>https://smlm-partner.de/strafrecht-verkehrsstrafrecht-duesseldorf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SchraderMansouri Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Jan 2016 18:28:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Verkehrsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht verkehrsstrafrecht düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Strafrecht Verkehrsstrafrecht Düsseldorf Verkehrsstrafrecht Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwere Verstöße mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für das weitere Leben des Beschuldigten, wie zum Beispiel mit dem  Verlust der Fahrerlaubnis oder auch mit erheblichen Geld- oder gar auch Freiheitsstrafen.  Im folgenden sollen nicht abschließend einzelne Straftatbestände kurz erläutert werden: Unfallflucht § 142 StGB Das unerlaubte Entfernen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de--></p>
<h2>Strafrecht Verkehrsstrafrecht Düsseldorf</h2>
<h3>Verkehrsstrafrecht</h3>
<p>Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwere Verstöße mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für das weitere Leben des Beschuldigten, wie zum Beispiel mit dem  Verlust der Fahrerlaubnis oder auch mit erheblichen Geld- oder gar auch Freiheitsstrafen.  Im folgenden sollen nicht abschließend einzelne Straftatbestände kurz erläutert werden:</p>
<h4>Unfallflucht § 142 StGB</h4>
<p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist kein Bagatelldelikt und wird von der Polizei unnachgiebig ermittelt. Die Folgen bei nachgewiesener Tat &#8211; und hierzu zählt auch der sprichwörtliche Parkrempler &#8211;  sind für den Beschuldigten teuer, ärgerlich und einschneidend: Punkte in der Flensburger Verkehrskartei, Geld- oder in besonderen Fällen sogar Haftstrafe sind möglich. Es drohen zudem Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis.</p>
<h4>Trunkenheit Betäubungsmittel im Straßenverkehr</h4>
<p>Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Fahrer eines Fahrzeuges ohne Einfluss von Alkohol  oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, um Leib und Leben insbesondere der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Verstößt man gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen Punkte in der Flensburger Verkehrskartei, Geld- oder in besonderen Fällen sogar Haftstrafe. Es drohen zudem Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis.</p>
<h4>Körperverletzung  oder Tötung im Straßenverkehr</h4>
<p>Wer ist noch nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Im günstigsten Fall endet ein solcher Unfall mit einem ärgerlichen Blechschaden. Im ungünstigsten Fall jedoch wird durch den Unfall ein oder mehrere Menschen verletzt oder sogar getötet. Es drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe.</p>
<h4>Nötigung und Beleidigung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr</h4>
<p>Der Verkehrsraum ist knapp. Der Stress des Alltags ist hoch. Kontrollverlust der Verkehrsteilnehmer kann die Folge sein. Gerne wird man auch zu unrecht  beschuldigt, was  unverteidigt zu drastischen Strafen führen kann.</p>
<h4>Kurzbeitrag zum Thema &#8222;Strafrecht Verkehrsstrafrecht Düsseldorf&#8220; von SchraderMansouri Rechtsanwälte Fachanwälte Düsseldorf</h4>
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