+++ Erbschaftssteuer verfassungswidrig +++
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt.
Neuregelung der Erbschaftssteuer bis zum 30. Juni 2016 gefordert.
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Urteil vom 17. Dezember 2014, AZ 1 BvL 21/12 –
Erbschaftssteuer verfassungswidrig