Kompetenz.
Außenhandelsrecht
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Weltweite Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie internationale Geschäftsbeziehungen sind in der heutigen global vernetzten Weltwirtschaft für die meisten Unternehmen wichtiger denn je. Außenhandel tätige Unternehmen haben dabei jedoch die immer komplexer werdenden Regelungen des Außenhandelsrechts sowie Exportkontroll- und Sanktionsrechts zu beachten. Wir beraten daher unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien, bei der Vertragsgestaltung und der Beantragung von Exportgenehmigungen. Wir bieten im Außenhandelsrecht innovative, auf die Ziele und Interessen der Mandanten zugeschnittene Lösungen, die nicht nur auf ausgeprägter juristischer Kompetenz, sondern auch auf Kenntnis der marktspezifischen Handelsbräuche und wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen. Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich Außenhandel zählen u.a. Exportkontrolle, Embargos und Wirtschaftssanktionen. Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland ist zwar grundsätzlich frei, er unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen, die sich aus dem Recht der WTO, US- Exportrecht, EU und aus dem Außenwirtschaftsgesetz(AWG) sowie der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergeben. Dabei unterliegt die Ausfuhr von dual-use-Gütern oder Gütern mit militärischem Verwendungszweck Restriktionen und bedarf regelmäßig einer Genehmigung. Ferner bestehen (Teil-)Embargos gegen bestimmte Drittstaaten (Iran-Embargo), die den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie Finanztransaktionen mit diesen beschränken oder untersagen. Schließlich verbieten die Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 wirtschaftliche Kontakte jeder Art mit Personen und Unternehmen, die des Terrorismus oder dessen Unterstützung verdächtig sind. Der Verstoß gegen Anmeldepflichten, Ausfuhrlisten oder Embargovorschriften kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst nach sich ziehen.
Außenhandelsrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten daher insbesondere
- bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen beschränkende Maßnahmen der Zollbehörden und des BAFA
- in Außenwirtschaftsprüfungen und Ermittlungsverfahren
- bei der Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Internationales Vertragsrecht
Wir entwickeln entsprechend mit unseren Mandanten Modelle für Kooperationen und Joint Ventures und konzipieren und strukturieren Vertriebssysteme. Ferner beraten wir unsere Mandanten im Außenhandelsrecht bei der Verhandlung und Gestaltung von Import- und Exportverträgen. Insbesondere in folgenden Bereichen:
- UN-Kaufrecht
- Internationale Handelsklauseln [„Incoterms“]
- Schieds- und Rechtswahlklauseln
- Absicherung der Vertragspflichten
- Zahlungssicherung (Akkreditiv, Garantien, Warenkreditversicherung, Hermes-Bürgschaften)
Außenhandelsrecht
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