Kompetenz.

Iran Desk

Der Iran ist – speziell für die europäischen Industriestaaten – traditionell einer der wichtigsten Absatzmärkte im Nahen und Mittleren Osten. Dieser Status wurde in den vergangenen Jahren dank vielfältiger Entwicklungen positiv beeinflusst. Für ausländische Investoren und exportorientierte Unternehmen sind die sich erschließenden Potenziale der iranischen Wirtschaft zunehmend interessant. Um dieser Entwicklung und den Bedürfnissen unserer im deutsch-iranischen Wirtschaftsverkehr tätigen Mandanten gerecht zu werden, haben wir die länderspezifische Expertise von uns im deutschen und iranischen Wirtschaftsrecht in unserem Iran Desk gebündelt.

Wir begleiten deutsche und internationale Unternehmen auf ihrem Weg nach Iran, d.h. beraten von der Anbahnung des Geschäftskontakts bis hin zum Vertragsschluss und unterstützen bei der Durchführung der Geschäftsbeziehung (Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Joint Ventures, Handelsvertreter, Vertragshändler). Zu Fragen des iranischen Rechts beziehen wir unsere hervorragenden und erprobten iranischen Kooperationspartner (Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern) ein, die wir für spezifische Anforderungen unserer Mandanten maßgeschneidert einsetzen und koordinieren. Wir sind bei Bedarf selbst vor Ort, um Projekte zu leiten.

Unternehmen und Investoren aus dem Iran beraten wir bei ihrem Engagement in Deutschland, von der Gründung oder Übernahme der Gesellschaft (einschließlich Strukturierung unter steuerlichen Gesichtspunkten) bis hin zu Aufnahme und Durchführung des operativen Geschäfts und bei ihren vertraglichen Beziehungen zu deutschen und europäischen Partnern.

Die Eröffnung unseres Büros in Teheran erlaubt uns eine noch engere Begleitung unserer deutschen wie auch iranischen Mandanten vor Ort.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtliche Beratung deutscher Unternehmen bei der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehung im Iran

  • Werkverträge, Handelsgeschäfte wie Lieferverträge, unter Berücksichtigung der einschlägigen Importbestimmungen
  • Vertriebsverträge mit Vertriebspartnern im Iran
  • Exportkontrollrecht
  • Gründung von Tochterunternehmen, Holdinggesellschaften und Repräsentanzen in im Iran
  • Anstellungsverträge und Vergütung
  • Joint Ventures
  • Strategische und finanzielle Beteiligungen an iranische Unternehmen

Rechtliche Beratung iranischer Unternehmen und Unternehmer bei ihrem Engagement in Deutschland

  • Gründung von Gesellschaften/ Aufnahme von Geschäftstätigkeit in Deutschland
  • Unterstützung der Geschäftsführung vor Ort bei gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen
  • Vertragsgestaltung in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts (Vertriebsverträge; Lieferverträge; Lizenzverträge; Franchisevertrag)
  • Begleitung von Unternehmenstransaktionen jeglicher Art, u.a. Unternehmenskäufe und -übernahmen in Deutschland
  • Immobilienkaufverträge
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, sowohl im vorprozessualen Stadium als auch bei gerichtlichen Verfahren und Schiedsverfahren in Deutschland
Rechtsanwalt Alireza Mansouri Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht

Alireza Mansouri

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ashkan Missaghian

Steuerberater, Dipl.-Kfm.