Kompetenz.

Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht  sind exellente strafrechtliche Kenntnisse nicht mehr als eine notwendige Bedingung.  Dies liegt an zwei Gründen. Einmal liegen die in Rede stehenden Normverstöße rechtlich zumeist nicht im strafrechtlichen Kernland, sondern auf den Felder anderer Rechtsgebiete etwa dem Gebiet des  Steuer-oder Gesellschaftsrechts. Ohne eine profunde Kenntnis etwa des Steuerrechts, des GmbH-Gesetzes oder des Außenwirtschaftsgesetzes, ist daher im Steuer- oder Wirtschaftsstrafverfahren wenig Gutes auszurichten.

Wir sind zudem davon überzeugt, dass es zweitens gerade im Wirtschaftsstrafrecht darauf ankommt die tatsächlichen Zusammenhänge  des Wirtschaftslebens zu verstehen in denen die vorgeworfenen Taten gründen.

Neben dem juristischen und wirtschaftlichem Sachverstand dürfen Sie bei uns Erfahrung, auch im Umgang mit sogenannten Großverfahren erwarten.

Rechtsanwalt Alireza Mansouri Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht

Alireza Mansouri

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Joachim Schrader

Joachim Schrader

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht