Kompetenz.
Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
—
Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind exellente strafrechtliche Kenntnisse nicht mehr als eine notwendige Bedingung. Dies liegt an zwei Gründen. Einmal liegen die in Rede stehenden Normverstöße rechtlich zumeist nicht im strafrechtlichen Kernland, sondern auf den Felder anderer Rechtsgebiete etwa dem Gebiet des Steuer-oder Gesellschaftsrechts. Ohne eine profunde Kenntnis etwa des Steuerrechts, des GmbH-Gesetzes oder des Außenwirtschaftsgesetzes, ist daher im Steuer- oder Wirtschaftsstrafverfahren wenig Gutes auszurichten.
Wir sind zudem davon überzeugt, dass es zweitens gerade im Wirtschaftsstrafrecht darauf ankommt die tatsächlichen Zusammenhänge des Wirtschaftslebens zu verstehen in denen die vorgeworfenen Taten gründen.
Neben dem juristischen und wirtschaftlichem Sachverstand dürfen Sie bei uns Erfahrung, auch im Umgang mit sogenannten Großverfahren erwarten.