Kompetenz.

Versicherungsrecht

  • Das Versicherungsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherern und den Versicherungsnehmern als unselbständiger Teil des Handelsrechts und des bürgerlichen Rechts. Der Bereich der Versicherungsaufsicht ist öffentlich-rechtlich bestimmt und geführt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in den Bereichen des Versicherungsvertragsrechts, im Recht der Versicherungsvermittlung, im Recht der Sach- und Personenversicherung und insbesondere im Bereich der Lebensversicherung und Kapitallebensversicherung.
  • Die Einführung von Solvency II zum 01. Januar 2016 belastet die Lebensversicherer mit Blick auf die stärkere Eigenmittelbildung. Das anhaltend niedrige Zinsniveau der Kapitalmärkte führt zu weiteren Belastungen in der Branche der Lebensversicherer. Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Rechtsprechung die Handlungsmöglichkeiten für Versicherungsnehmer erweitert, Verträge über Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 (Policenmodell) sind betroffen.
  • Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen.