Steuererklärung per Fax wirksam
Steuererklärung per Fax wirksam
Gericht/Institution: BFH , Erscheinungsdatum: 07.01.2015, Entscheidungsdatum: 08.10.2014, Aktenzeichen: VI R 82/13
Der BFH (Bundesfinanzhof) entschied, dass eine Einkommensteuererklärung (fristwahrend) auch per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann. In dem einen Fall wurde die Steuererklärung per Fax an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt berief sich auf den Ablauf der Festsetzungsfrist und akzeptierte die Fax-Steuererklärung nicht.
Die dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht Kiel hatte Erfolg:
Einkommensteuererklärung kann per Fax wirksam abgegeben werden
Die mit Telefax übermittelte Erklärung erfüllt danach das Erfordernis der Schriftlichkeit. So auch der BFH (Bundesfinanzhof).
Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Steuerrecht, Düsseldorf