Strafrecht Verkehrsstrafrecht Düsseldorf
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwere Verstöße mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für das weitere Leben des Beschuldigten, wie zum Beispiel mit dem Verlust der Fahrerlaubnis oder auch mit erheblichen Geld- oder gar auch Freiheitsstrafen. Im folgenden sollen nicht abschließend einzelne Straftatbestände kurz erläutert werden:
Unfallflucht § 142 StGB
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) ist kein Bagatelldelikt und wird von der Polizei unnachgiebig ermittelt. Die Folgen bei nachgewiesener Tat – und hierzu zählt auch der sprichwörtliche Parkrempler – sind für den Beschuldigten teuer, ärgerlich und einschneidend: Punkte in der Flensburger Verkehrskartei, Geld- oder in besonderen Fällen sogar Haftstrafe sind möglich. Es drohen zudem Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis.
Trunkenheit Betäubungsmittel im Straßenverkehr
Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Fahrer eines Fahrzeuges ohne Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, um Leib und Leben insbesondere der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Verstößt man gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen Punkte in der Flensburger Verkehrskartei, Geld- oder in besonderen Fällen sogar Haftstrafe. Es drohen zudem Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis.
Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
Wer ist noch nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Im günstigsten Fall endet ein solcher Unfall mit einem ärgerlichen Blechschaden. Im ungünstigsten Fall jedoch wird durch den Unfall ein oder mehrere Menschen verletzt oder sogar getötet. Es drohen empfindliche Strafen bis hin zur Haftstrafe.
Nötigung und Beleidigung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Der Verkehrsraum ist knapp. Der Stress des Alltags ist hoch. Kontrollverlust der Verkehrsteilnehmer kann die Folge sein. Gerne wird man auch zu unrecht beschuldigt, was unverteidigt zu drastischen Strafen führen kann.