Kompetenz.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht – ein vielschichtiges Rechtsgebiet mit hoher praktischer Relevanz

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – vom Abschluss des Arbeitsvertrags über dessen Durchführung bis hin zu seiner Beendigung. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Normen aus dem individuellen Arbeitsrecht (z. B. Kündigungsschutz, Vergütung, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit) sowie dem kollektiven Arbeitsrecht (etwa Mitbestimmung, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht).

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Gestaltung und rechtlichen Überprüfung von Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – im außergerichtlichen Bereich wie auch vor den Arbeitsgerichten.

Ob es um die Wirksamkeit einer Kündigung, die Durchsetzung einer Abfindung, den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche geht – wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. 

Kündigung erhalten oder Abmahnung im Briefkasten? Jetzt sollten Sie schnell handeln – und sich juristisch beraten lassen.

Wenn der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, fühlen sich viele Menschen zunächst überrumpelt, hilflos oder verunsichert. Doch in arbeitsrechtlichen Konflikten – insbesondere bei Kündigung oder drohender Kündigung – ist es entscheidend, keine Zeit zu verlieren. Denn die Fristen für eine Kündigungsschutzklage sind kurz, und schon kleine Fehler können ernste finanzielle Folgen haben.

Unsere Kanzlei steht Ihnen in dieser Situation mit klarem Blick und juristischer Kompetenz mit unserem Team für Arbeitsrecht zur Seite. Unser Team Arbeitsrecht besteht aus den Rechtsanwälten Niels Peters (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Thomas Neumann. Unser Team berät seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitserträgen, bei Kündigungen, Abmahnungen und, Aufhebungsverträgen).

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch wissen wir genau, wie die Gegenseite denkt – und können das für Sie nutzen. Bei einer Kündigung prüfen wir z. B., ob sie überhaupt wirksam ist, ob der Betriebsrat korrekt beteiligt wurde, ob ein besonderer Kündigungsschutz greift (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) und ob sich eine Abfindung durchsetzen lässt.

Auch wenn Sie „nur“ eine Abmahnung erhalten haben oder Ihr Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Trennung drängt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Denn oft ist die Abmahnung nur der erste Schritt zu einer späteren Kündigung – und je früher Sie gegensteuern, desto besser sind Ihre Chancen.

Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht wissen wir: Es geht nicht nur um Paragraphen – sondern um Ihre berufliche Zukunft. Wir nehmen Ihre Situation ernst und beraten Sie transparent, persönlich und lösungsorientiert.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein erstes Gespräch – gerne auch kurzfristig.

Gut zu wissen: In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen. Gerne klären wir für Sie unverbindlich, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz greift. So müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen – und können sich ganz auf Ihre rechtlichen Interessen konzentrieren.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Niels Peters

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Thomas Neumann

Rechtsanwalt