Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2017
Zum 01.01.2017 änderte sich mit der neuen Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt 2017. Die Düsseldorfer Tabelle enthält die Leitlinien für die Berechnung des Unterhaltsbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist entsprechend kein Gesetz. Vielmehr basiert die Tabelle auf einem gemeinsamen Konsens zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf (OLG Düsseldorf), Köln (OLG Köln) und Hamm (OLG Hamm) sowie der Kommission des Familiengerichtstages.
Die Zahlbeträge für den Unterhalt ab Januar 2017 wurden teilweise erhöht, die Leitlinien des OLG Düsseldorf zur Berechnung von Unterhalt gelten entsprechend unverändert fort.
Unterhalt 2017
Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 1. Januar 2017