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Abwicklungsvertrag

Abwicklungsvertrag

Ein solcher Vertrag ist eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Von einem Abwicklungsvertrag wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer eine vorangegangene Kündigung akzeptiert. Man nennt es auch die Vereinbarung über die Hinnahme einer Kündigung.

Fraglich ist, ob die Vereinbarung eines Abwicklungsvertrags zu einer Sperrzeit führen kann. Hierzu hat das Bundessozialgericht die Frage bejaht, ob ein echter auf Abwicklungsvertrag nach einer Arbeitgeberkündigung ein Tatbestand sein kann, der geeignet ist, um eine Sperrzeit auszulösen. Ein Arbeitnehmer löst das Beschäftigungsverhältnis, wenn er nach dem Ausspruch seiner Kündigung des Arbeitgebers mit diesem innerhalb der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine Vereinbarung über die Hinnahme der Kündigung trifft.

Für das Bundessozialgericht war in der Fragestellung nicht entscheidend, ob dem Abwicklungsvertrag eine rechtmäßige oder unrechtmäßige Kündigung vorausgegangen war.

Mit dem Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag führt der Abschluss eines Abwicklungsvertrags nicht unmittelbar zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Sinn und Zweck eines Abwicklungsvertrags ist es, die auf einer anderen rechtlichen Grundlage bereits herbeigeführte Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Abschluss eines Vertrags in Detail zu regeln. Der Abwicklungsvertrag bedarf grundsätzlich auch nicht der Schriftform des § 623 BGB. Dennoch ist es in der Praxis häufig anzutreffen, dass die Partei nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine vertragliche Vereinbarung über die Gewährung von Resturlaub, die Freistellung von der Arbeitsleistung oder auch über die Zahlung einer Abfindung treffen. Zugleich regeln die Parteien eines Abwicklungsvertrags auch den Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Sozialplan Abfindung Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu Sozialplan Abfindung und Rahmensozialplan Montreal. Grundsätzlich soll der Sozialplan einen Ausgleich oder die Abmilderung von wirtschaftlichen Nachteilen regeln, die Arbeitnehmer als Folge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Im Zusammenhang mit einvernehmlich geschlossenen Sozialplänen kommt es vor, dass den Arbeitnehmern die Teilnahme an Abfindungsprogrammen angeboten werden. […]

Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Kündigungsschutz bzw. Klageverzicht im Kündigungsschutzprozess – Ist der Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag wirksam oder nicht? Am 27.03.2014 entschied das Landesarbeitsgericht über die Wirksamkeit einer Kündigung, wobei der Kläger im Vorfeld der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung auf sein Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, verzichtet hatte. Der Arbeitgeber hatte in dem vorliegenden Fall dem Arbeitnehmer eine vorbereitete […]