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Arbeitsrecht Düsseldorf Anwalt
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Geschäftsführer Abberufung Arbeitsgericht zuständig? Nach Beendigung der Organstellung und Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen berufen, über diese arbeitsrechtlichen Streitgegenstände zu entscheiden. Auf welchen Zeitpunkt kommt es aber an? Auf den Zeitpunkt der Zustellung der Klage? Oder auch im Falle einer Abberufung des Geschäftsführers vor einer (rechtskräftigen) Entscheidung über […]