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Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf:

Anwalt für Arbeitsrecht werden und bleiben. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann zusätzlich die Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht erlangen. Die Kammer in Düsseldorf verleiht den Rechtsanwälten den Fachanwaltstitel. Anwälte,  die sich auf den Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert haben, können nach der FAO den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erlangen. Entsprechend müssen die Anwälte für Arbeitsrecht sich spezialisieren. Die Kammer in Düsseldorf führt eine Namensliste der Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Jeder Antragsteller hat nach der Vorgabe der FAO der Kammer die Voraussetzungen über die besondere Kenntnis nachzuweisen.

Qualifikation zum Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Zuerst verlangt die Kammer eine mindestens dreijährigen Praxis. Darüberhinaus muss der Anwalt auch die sogenannten besonderen theoretischen Kenntnisse belegen. Dazu kommt ein Nachweis im Bereich Arbeitsrecht der Praxis.  liegen allen zuvor, kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag wird bei der Kammer gestellt. Über den Antrag  auf Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheidet die Kammer. Die Entscheidung der Kammer wird in der Regel durch einen Ausschuss vorbereitet. Es werden anschließend die Unterlagen und Zeugnisse geprüft und durchgesehen. Die praktischen Nachweise werden durch Akten belegt.  Der Anwalt muss die Fälle auch alleine bearbeitet haben. Ausreichend ist auch die Bearbeitung eines wesentlichen Teils.

Fachanwaltsordnung FAO / Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Die FAO sieht darüber hinaus die Verpflichtung des Antragstellers vor im besonderen Umfang  an Fortbildungen teilzunehmen. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit auch selbst vor Fachleuten einen Vortrag zu halten. Schließlich ist zu betonen, dass der Fachanwalt in jedem Jahr seine Fortbildungen der Kammer nachweist. Denn der Nachweis der Fortbildungen wird streng kontrolliert. Infolgedessen sind die Fortbildungen am Ende eines Jahres oftmals ausgebucht. Eine sorgfältige Planung der Veranstaltungen ist daher dringend zu empfehlen.

Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Vor Gericht und auf hoher See. Diesen Satz hat man schon oft gehört. Da bekommt man kein Recht, so heißt es. Man bekommt kein Recht, sein Urteil. Schließen Sie den Vergleich, ich möchte Mittagessen. Wenn zwei sich streiten. Alle diese Gründe sprechen für eine Mediation. Das Verfahren der Mediation spielt eine besondere Rolle, wenn zwei Seiten streiten.

Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung Wegfall Hierachieebene Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung  nach Wegfall einer  Hierachieebene – eine unternehmerische Entscheidung im Fokus des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Betriebsbedingte Kündigungen nach Wegfall einer Hierachieebene sind als unternehmerische Entscheidung nur eingeschränkt einer arbeitsgerichtlichen Kontrolle unterworfen. Läuft die Kündigung auf die Streichung eines einzelnen Arbeitsplatzes hinaus verbunden mit einer gewissen Umverteilung der Arbeitsleistungen, muss der Arbeitgeber […]

Werbungskosten für arbeitsgerichtlichen Vergleich sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dann abzugsfähig, wenn ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen dem Kostenaufwand und den Einkünften liegt. Der Leitsatz: Es spricht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. […]

Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung rechtmäßig? Das Bundesarbeitsgericht zu den Grundsätzen der Verhaltensbedingten Kündigung BAG 25.10.2012 – 2 AZR 495/11: § 626 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Grundsätzlich kommt jede gravierende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers als Kündigungsgrund in Betracht, jedoch gelten Besonderheiten, wenn, wie im vorliegenden Fall entschieden, dem Arbeitnehmer ein sogenanntes steuerbares Verhalten […]

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. So heißt es in § 5 TVG: § 5 Allgemeinverbindlichkeit (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. […]