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	<title>Fachanwalt für Baurecht Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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	<description>Arbeitsrecht Düsseldorf ✓ Strafrecht Düsseldorf ✓ Handels- &#38; Vertragsrecht Düsseldorf ✓ Gesellschaftsrecht ✓</description>
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	<title>Fachanwalt für Baurecht Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
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		<title>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</title>
		<link>https://smlm-partner.de/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:58:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten privater Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Schrader]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens Die Kosten eins privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a II ZPO erstattungsfähig sein, vgl. BGH 7.2.2013, VII ZB 60/11. Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens obliegt die tatsächliche Feststellung regelmäßig dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen. In diesem Zusammenhang ist jedoch anerkannt, dass [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de--></p>
<h2>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</h2>
<p>Die Kosten eins privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a II ZPO erstattungsfähig sein, vgl. BGH 7.2.2013, VII ZB 60/11.</p>
<p>Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens obliegt die tatsächliche Feststellung regelmäßig dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen. In diesem Zusammenhang ist jedoch anerkannt, dass daneben der Einholung des Privatgutachtens durch eine nicht sachkundige Partei notwendig sein kann, wenn sie ohne sachverständige Hilfe zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist.</p>
<h3>Selbständiges Beweisverfahren &#8211; Kostenentscheidung auch über die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens!</h3>
<p>Dazu gehören nach dem Beschluss des BGH  7.2.2013, VII ZB 60/11 die Fälle, in denen die Partei ohne sachverständige Hilfe die Feststellungen des Sachverständigen nicht überprüfen oder erschüttern oder das Fragerecht ihm gegenüber nicht ausüben kann.</p>
<p>Ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Beweissicherung unumgänglich, stellt sich oftmals die Frage nach der Beteiligung privater Gutachter. Private Gutachter können bei der Auswahl und Gestaltung des Fragenkatalogs die technischen Grundlagen bereitstellen &#8211; bzw. im Falle der Abwehr dem Antragsgegner des Verfahrens Fachwissen auf Augenhöhe liefern. Die Entscheidung über die Beteiligung privater Gutachter zählt auch im gerichtlichen Beweisverfahren zu den strategischen Überlegungen im Vorfeld (Bau-) rechtlicher Streitigkeiten.</p>
<p>Die hierfür anfallenden Kosten sind nach dem Beschluss des BGH Gegenstand der gerichtlichen Kostenentscheidung.</p>
<h4>Zum Thema &#8222;Erstattungsfähigkeit von <a href="https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/">Gutachterkosten&#8220; außerhalb der gerichtlichen Beweissicherung</a> erhalten Sie hier weitergehende Informationen.</h4>
<h4><span style="font-size: 0.928571429rem; line-height: 1.846153846;">Entscheidungshinweis zum Thema: </span><span style="font-size: 0.928571429rem; line-height: 1.846153846;">Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</span></h4>
<h5>Joachim Schrader, <a title="Bau- und Architektenrecht" href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht-duesseldorf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a></h5>
<p><!--:--></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</title>
		<link>https://smlm-partner.de/architektenhaftung-verjaehrung-bei-vollauftrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2015 13:09:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Architektenhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Düsseldorf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag. Der Architektenvertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Bauherren und Architekten, er hält die detaillierten planerischen Aufgaben fest. Ein sogenannter Vollauftrag des Architekten liegt vor, wenn der planende Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation übernommen hat. Diese Leistungsphase wird auch LP 9 genannt. Leistungsphase LP9, HOAI 2013 LPH 9 Objektbetreuung a)  Fachliche [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de--></p>
<h2>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag.</h2>
<p>Der Architektenvertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Bauherren und Architekten, er hält die detaillierten planerischen Aufgaben fest. Ein sogenannter Vollauftrag des Architekten liegt vor, wenn der planende Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation übernommen hat. Diese Leistungsphase wird auch LP 9 genannt.</p>
<h2>Leistungsphase LP9, HOAI 2013</h2>
<div title="Page 77">
<table>
<colgroup>
<col />
<col /> </colgroup>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" rowspan="1">
<div>
<div>
<p>LPH 9 Objektbetreuung</p>
</div>
</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<div>
<div>
<ol>
<li>a)  Fachliche Bewertung der innerhalb<br />
der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen</li>
<li>b)  Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen</li>
<li>c)  Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen</li>
</ol>
</div>
</div>
</td>
<td>
<div>
<div>
<ul>
<li>–  Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</li>
<li>–  Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,</li>
<li>–  Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen</li>
<li>–  Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen</li>
<li>–  Erstellen eines Instandhaltungskonzepts</li>
<li>–  Objektbeobachtung</li>
<li>–  Objektverwaltung</li>
<li>–  Baubegehungen nach Übergabe</li>
<li>–  Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte</li>
<li>–  Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen</li>
</ul>
</div>
</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Pflicht des Architekten umfasst unter anderem auch die Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen. Die vorgenannte Verjährungsfrist betrifft regelmäßig 5 Jahre. Dies mit dem Ergebnis, dass die Verjährungsfrist für die Architektenleistungen beginnen kann.</p>
<p>So entschied auch das OLG Celle mit Urteil vom 26.05.2011:</p>
<blockquote>
<h3><span style="font-size: 1rem;">Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</span></h3>
<p><span style="font-size: 1rem;">Hat der Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation zu erbringen, kann die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen ihn mit Ablauf der Gewährleistungsfristen für die am Bau beteiligten Handwerker beginnen, wenn die betroffenen Architektenleistungen zu diesem Zeitpunkt als abgenommen galten.</span></p></blockquote>
<h5>Kurzbeitrag zum Thema Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</h5>
<h6><a title="Bau- und Architektenrecht" href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht-duesseldorf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Joachim Schrader, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a></h6>
</div>
<p><!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/architektenhaftung-verjaehrung-bei-vollauftrag/">Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</title>
		<link>https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2014 15:35:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Baubegleitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatgutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Düsseldorf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Sind Gutachterkosten erstattungsfähig? Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache entschied der 8. Senat des BGH am 30.04.2014 zu Gunsten des Käufers. Erstattungspflicht von Gutachterkosten bei Mängeln einer Kaufsache Zwischen den Parteien des Rechtsstreits lag nach der zweiten Instanz noch im Streit, ob der Kläger von dem Beklagten auch die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de-->Sind Gutachterkosten erstattungsfähig? Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache entschied der 8. Senat des BGH am 30.04.2014 zu Gunsten des Käufers.</p>
<h2>Erstattungspflicht von Gutachterkosten bei Mängeln einer Kaufsache</h2>
<p>Zwischen den Parteien des Rechtsstreits lag nach der zweiten Instanz noch im Streit, ob der Kläger von dem Beklagten auch die Kosten für den Sachverständigen erstattet erhält. Das Landgericht hat die Kosten dem Kläger zugesprochen. Das Landgericht hat über diese Rechtsfrage sodann die Revision zum <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html">Bundesgerichtshof BGH</a> zugelassen, der wie folgt entschied:</p>
<h2>BGH Urteil vom 30.04.2014 VIII ZR 275/13 &#8211; sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</h2>
<p>Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache</p>
<blockquote><p>Leitsatz 1:</p>
<p>1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.</p>
<p>Leitsatz 2:</p>
<p>2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die &#8222;zum Zwecke der Nacherfüllung&#8220; aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.</p></blockquote>
<h2>Baubegleitende Beratung zahlt sich aus</h2>
<p>Das Urteil des BGH bestätigt die Linie der Rechtsprechung der Bausenate. Die Baubegleitende Beratung durch Sachverständige und die Begutachtung von Mängeln durch Gutachter zahlt sich aus. Im Falle von Mängeln &#8211; im entschiedenen Fall ging es um Mängel am gekauften Bodenbelag, welcher später verlegt wurde &#8211; einer Kaufsache besteht demnach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zum Zwecke der Nacherfüllung getätigt worden sind.</p>
<p>Dabei ist unschädlich, dass nach der Erstattung des Gutachtens zur Minderung übergegangen worden ist. Für den Ersatzanspruch kommt es darauf an, ob der Verkäufer für den Mangel einzustehen hat, oder nicht.</p>
<h3>Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999</h3>
<p>Die in Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999 genannten Rechtsbehelfe lassen eine verschuldensunabhängige Haftung für die in § 439 Abs. 2 BGB genannten Aufwendungen zu.</p>
<p>Baubegleitende Beratung: Feststellen, Dokumentieren, Beweisen. Kurzbeitrag &#8222;Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?&#8220; Weiterführend zum Thema <a href="https://smlm-partner.de/aktuelles/baurecht/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/">Erstattung Kosten Gutachter</a>.</p>
<p><a href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht/">Joachim Schrader, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a><br />
<!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/">Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
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