Kanzleiblog.
Kündigung Arbeitsvertrag
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist die einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen den Parteien beendet. Mit Zugang der Kündigung wird die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage in Gang gesetzt. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, d.h. die erforderliche Betriebsgröße erreicht und die Wartezeit im Arbeitsverhältnis von sechs Monaten überstanden, so ist die Kündigung des Arbeitsvertragsrechtsanwalts an, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, vergleiche § 1 Kündigungsschutzgesetz.
Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Kündigungsschutz bzw. Klageverzicht im Kündigungsschutzprozess – Ist der Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag wirksam oder nicht? Am 27.03.2014 entschied das Landesarbeitsgericht über die Wirksamkeit einer Kündigung, wobei der Kläger im Vorfeld der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung auf sein Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, verzichtet hatte. Der Arbeitgeber hatte in dem vorliegenden Fall dem Arbeitnehmer eine vorbereitete […]
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung rechtmäßig? Das Bundesarbeitsgericht zu den Grundsätzen der Verhaltensbedingten Kündigung BAG 25.10.2012 – 2 AZR 495/11: § 626 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Grundsätzlich kommt jede gravierende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers als Kündigungsgrund in Betracht, jedoch gelten Besonderheiten, wenn, wie im vorliegenden Fall entschieden, dem Arbeitnehmer ein sogenanntes steuerbares Verhalten […]