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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Folglich ist Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit dieses Rechts die abhängige Arbeit. Jedoch nicht alle, die innerhalb eines Vertragsverhältnisses für andere Arbeit leisten, unterfallen dem Arbeitsrecht.  Nur für diejenigen, die Arbeit in Abhängigkeit im Dienst eines anderen und in einem Abhängigkeitsverhältnis leisten, gilt das Arbeitsrecht. Die Gerichte bestimmen die Zugehörigkeit von Arbeitnehmern nach den folgenden Kriterien: Grad der persönlichen Abhängigkeit, fremdbestimmter Arbeit, auf Basis privatrechtlicher Vereinbarung (Arbeitsvertrag), Leistung für einen Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu. Wer im Dienst eines anderen auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses arbeitet, ist nicht Arbeitnehmer, sondern etwa Beamter, Soldat oder Richter.

Zunehmende Bedeutung erlangt auch das Recht der EU, es garantiert Arbeitnehmern die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft. Neben der Charta der Grundrechte steht die Angleichung der unterschiedlichen Rechtsordnungen. Teils entfaltet das EU-Recht unmittelbare Rechtswirkung mit Anwendungsvorrang.

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Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Kündigungsschutz bzw. Klageverzicht im Kündigungsschutzprozess – Ist der Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag wirksam oder nicht? Am 27.03.2014 entschied das Landesarbeitsgericht über die Wirksamkeit einer Kündigung, wobei der Kläger im Vorfeld der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung auf sein Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, verzichtet hatte. Der Arbeitgeber hatte in dem vorliegenden Fall dem Arbeitnehmer eine vorbereitete […]

Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung rechtmäßig? Das Bundesarbeitsgericht zu den Grundsätzen der Verhaltensbedingten Kündigung BAG 25.10.2012 – 2 AZR 495/11: § 626 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Grundsätzlich kommt jede gravierende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers als Kündigungsgrund in Betracht, jedoch gelten Besonderheiten, wenn, wie im vorliegenden Fall entschieden, dem Arbeitnehmer ein sogenanntes steuerbares Verhalten […]

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. So heißt es in § 5 TVG: § 5 Allgemeinverbindlichkeit (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. […]