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Kündigung des Arbeitsvertrags = Rückgabe Dienstwagen?
Kündigung des Arbeitsvertrags = Rückgabe Dienstwagen?
Die Kündigung des Arbeitsvertrags oder Dienstvertrags führt in der Regel auch zu einer Auseinandersetzung der Vertragsparteien wegen des überlassenen Firmenwagens. Die Einzelheiten der Nutzung des Firmenwagens können im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag (Dienstwagenüberlassungsvertrag) geregelt werden.
Widerruf der Privatnutzung nach Kündigung des Arbeitsvertrags?
Die Privatnutzung des Firmenwagens stellt grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Entsprechend handelt es sich um Arbeitsentgelt, mit der Folge, dass der Arbeitgeber den Dienstwagen nicht jederzeit und ganz ohne Begründung herausverlangen kann.
Dienstwagen als geldwerter Vorteil
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber den Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen hat - oder ob der Firmenwagen ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt werden durfte. Im letzteren Fall kann der Arbeitgeber meist den den Firmenwagen herausverlangen - beispielsweise für den Zeitraum einer Freistellung, ohne dass Ausgleichszahlungen ausgelöst werden.
Firmenwagen: Auch private Nutzung?
Ist der Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, werden im Falle einer unberechtigten Rückforderung des Firmenwagens Nutzungsausfallentschädigung bzw. Schadenersatz fällig.
Nutzungsausfall / Schadenersatzanspruch
Zur Berechnung eines Anspruchs auf Zahlung von Nutzungsausfall / Schadenersatz existieren in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte unterschiedliche Methoden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine fiktive Abrechnung der Kosten anhand der 1% Regelung für unbedenklich gehalten.
Wird eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen und stellt sich später heraus, dass die Rückforderung des Dienstwagens unberechtigt war, kann es für den Arbeitgeber teuer werden.
Kurzbeitrag zum Thema: "Kündigung des Arbeitsvertrags = Rückgabe Dienstwagen" von Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf