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Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?

Sind Gutachterkosten erstattungsfähig? Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache entschied der 8. Senat des BGH am 30.04.2014 zu Gunsten des Käufers.

Erstattungspflicht von Gutachterkosten bei Mängeln einer Kaufsache

Zwischen den Parteien des Rechtsstreits lag nach der zweiten Instanz noch im Streit, ob der Kläger von dem Beklagten auch die Kosten für den Sachverständigen erstattet erhält. Das Landgericht hat die Kosten dem Kläger zugesprochen. Das Landgericht hat über diese Rechtsfrage sodann die Revision zum Bundesgerichtshof BGH zugelassen, der wie folgt entschied:

BGH Urteil vom 30.04.2014 VIII ZR 275/13 – sind Gutachterkosten erstattungsfähig?

Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

Leitsatz 1:

1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.

Leitsatz 2:

2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die „zum Zwecke der Nacherfüllung“ aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.

Baubegleitende Beratung zahlt sich aus

Das Urteil des BGH bestätigt die Linie der Rechtsprechung der Bausenate. Die Baubegleitende Beratung durch Sachverständige und die Begutachtung von Mängeln durch Gutachter zahlt sich aus. Im Falle von Mängeln – im entschiedenen Fall ging es um Mängel am gekauften Bodenbelag, welcher später verlegt wurde – einer Kaufsache besteht demnach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zum Zwecke der Nacherfüllung getätigt worden sind.

Dabei ist unschädlich, dass nach der Erstattung des Gutachtens zur Minderung übergegangen worden ist. Für den Ersatzanspruch kommt es darauf an, ob der Verkäufer für den Mangel einzustehen hat, oder nicht.

Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999

Die in Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999 genannten Rechtsbehelfe lassen eine verschuldensunabhängige Haftung für die in § 439 Abs. 2 BGB genannten Aufwendungen zu.

Baubegleitende Beratung: Feststellen, Dokumentieren, Beweisen. Kurzbeitrag „Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?“ Weiterführend zum Thema Erstattung Kosten Gutachter.

Joachim Schrader, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf

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