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Steuererleichterung aufgrund Corona

von | Aktuelles, Steuerrecht

Steuererleichterungen wegen Corona Pandemie

Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen reagiert auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie.

Anträge auf zinslose Stundung Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung hat verschiedene Maßnahmen zur Steuererleichterung wegen der Corona Pandemie bereits umgesetzt. So können Anträge auf zinslose Stundung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gestellt werden. Zugleich können Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlung gestellt werden.

Die Finanzverwaltung NRW hat hierfür einen Vordruck (Steuererleichterung wegen Corona) veröffentlicht.

18. März 2020

Schlagworte zu diesem Beitrag: Corona, Steuererleichterungen