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Steuererleichterungen wegen Corona

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Steuererleichterungen wegen Corona

Die Finanzverwaltung reagiert mit Steuererleichterungen für Unternehmen.

Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung:

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag (aav_ust_sondervorauszahlung_2020)  die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H). Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Auszufüllen ist die Zeile 22 mit einer „1“ und die Zeile 24. Die Eintragung in Zeile 24 mit „0“ führt zu einer vollständigen Erstattung der Sondervorauszahlung.

Nach der Anleitung (anleitung_ust-svz) zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung kann für kriesenbetroffene Unternehmen bis auf Null festgesetzt werden.

 

19. März 2020

Schlagworte zu diesem Beitrag: Anwalt für steuerrecht, Steuererleichterungen