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Streitwertkatalog Landesarbeitsgericht LAG Düsseldorf
Streitwertkatalog Landesarbeitsgericht LAG Düsseldorf
Das LAG Düsseldorf veröffentlicht den neuen und aktualisierten Streitwertkatalog:
Fassung: Juli 2014
Grundsätzliches zum Streitwert:
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Deutschland untergliedern sich in gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Sowohl Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten richten sich nach dem vorgenannten Wert.
Die Höhe der Kosten richtet sich grundsätzlich nach dem Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird. Für den Fall, dass ein Streitwertbeschluss noch nicht vorliegt, kann der Wert eines Verfahrens nach den folgenden Regeln abgeschätzt werden:
Bei Verfahren, die auf:
- Zahlung von Arbeitsvergütung,
- Auslösung,
- Urlaubsentgelt bzw. –abgeltung,
- Schadenersatz
und dergleichen gerichtet sind, entspricht der Streitwert der Höhe des eingeklagten Betrages.
Wird über den
- Bestand (d.h. über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses)
gestritten, ist für die Berechnung des Streitwerts in der Regel der Betrag des für die Dauer eines ¼ Jahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend.
Kurzbeitrag "Streitwertkatalog Landesarbeitsgericht LAG Düsseldorf"
Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf
Auch für die Verwaltungsgerichte wurde ein Streitwertkatalog veröffentlicht. Den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts 2013 finden sie hier: