<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bau- und Architektenrecht Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
	<atom:link href="https://smlm-partner.de/category/aktuelles/baurecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://smlm-partner.de/category/aktuelles/baurecht/</link>
	<description>Arbeitsrecht Düsseldorf ✓ Strafrecht Düsseldorf ✓ Handels- &#38; Vertragsrecht Düsseldorf ✓ Gesellschaftsrecht ✓</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 May 2024 16:09:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.5.8</generator>

<image>
	<url>https://smlm-partner.de/wp-content/uploads/2020/12/cropped-smlm-icon-nonretina-32x32.png</url>
	<title>Bau- und Architektenrecht Archive | MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</title>
	<link>https://smlm-partner.de/category/aktuelles/baurecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Stundenlohnarbeiten</title>
		<link>https://smlm-partner.de/stundenlohnarbeiten/</link>
					<comments>https://smlm-partner.de/stundenlohnarbeiten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2020 18:35:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenlohnarbeiten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://smlm-partner.de/?p=4432</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Stundenlohnarbeiten Die Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach der VOB/B bereitet in der Praxis oftmals Schwierigkeiten. Dabei spielt nicht nur die bauvertragliche Vereinbarung, sondern auch der sogenannte Stundenlohnzettel eine wichtige Rolle. Auch im Rahmen der Objektüberwachung ist es für die beteiligten Projektsteuerer und Planer von wichtiger Bedeutung, dass die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten richtig umgesetzt werden. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/stundenlohnarbeiten/">Stundenlohnarbeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<h1>Stundenlohnarbeiten</h1>
<p>Die Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach der VOB/B bereitet in der Praxis oftmals Schwierigkeiten. Dabei spielt nicht nur die bauvertragliche Vereinbarung, sondern auch der sogenannte Stundenlohnzettel eine wichtige Rolle. Auch im Rahmen der Objektüberwachung ist es für die beteiligten Projektsteuerer und Planer von wichtiger Bedeutung, dass die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten richtig umgesetzt werden. An die richtige Dokumentation sollten hohe Anforderungen gestellt werden.</p>
<p>Die VOB/B regelt dazu Folgendes:</p>
<blockquote><p>§ 15 VOB/B<br />
Stundenlohnarbeiten<br />
(1) Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.<br />
2. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, so werden die Aufwendungen des Auftragnehmers für Lohn- und Gehaltskosten der Baustelle, Lohn- und Gehaltsnebenkosten der Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten der Einrichtungen, Geräte, Maschinen und maschinellen Anlagen der Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten, Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn (einschließlich allgemeinem Unternehmerwagnis) zuzüglich Umsatzsteuer vergütet.<br />
(2) Verlangt der Auftraggeber, dass die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigt werden, oder ist die Aufsicht nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften notwendig, so gilt Absatz 1 entsprechend.<br />
(3) Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach der Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.<br />
(4) Stundenlohnrechnungen sind alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längstens jedoch in Abständen von 4 Wochen, einzureichen. Für die Zahlung gilt § 16.<br />
(5) Wenn Stundenlohnarbeiten zwar vereinbart waren, über den Umfang der Stundenlohnleistungen aber mangels rechtzeitiger Vorlage der Stundenlohnzettel Zweifel bestehen, so kann der Auftraggeber verlangen, dass für die nachweisbar ausgeführten Leistungen eine Vergütung vereinbart wird, die nach Maßgabe von Absatz 1 Nummer 2 für einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Arbeitszeit und Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ermittelt wird.</p></blockquote>
<h2>Stundenlohnzettel unterschrieben</h2>
<p>Ist der Stundenlohnzettel unterschrieben, ist der Vergütungsanspruch des Unternehmers gegenüber dem Auftraggeber auf Zahlung von Werklohn für die erbrachten Arbeiten noch nicht gesichert. Denn die Unterzeichnung des Stundenlohnzettel begründet für sich alleine nicht einen Werklohnanspruch gegenüber dem Bauherrn. Oft ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass die Abzeichnung eines Stundenlohnzettel durch den Bauleiter ein Anerkenntnis des Auftraggebers darstellt. Dieser Irrtum führt dazu, dass eine darauf gestützte gerichtliche Auseinandersetzung über die Vergütung von Stundenlohnarbeiten in der Regel scheitert. Die Unterzeichnung eines Bauleiters auf dem Stundenlohnzettel beinhaltet die Aussage, dass und welche Leistungen auf der Baustelle erbracht worden sind. Sie beinhaltet keine Aussage darüber, ob eine Bauleistung nach Stundenlohn zu vergüten ist.</p>
<h3>Stundenlohnarbeiten Vergütung vereinbaren</h3>
<p>Die Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet, § 15 Abs. 1 S. 1 VOB B. Verlangt ein Bauherr von dem Unternehmer die Durchführung von Bauleistungen auf Basis von Stundenlohnarbeiten, so ist der Unternehmer gut beraten, wenn er unter Hinweis auf § 2 Abs. 10 VOB/B den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Vergütung von Stundenlohnarbeiten verlangt. Ist der Bauherr nicht bereit, mit dem Unternehmer eine entsprechende Vereinbarung zur Durchführung von Stundenlohnarbeiten abzuschließen, sollte sich der Unternehmer fragen, ob es dafür einen plausiblen Grund gibt.</p>
<p>in § 2 Abs. 10 VOB/B heißt es dazu:</p>
<blockquote><p>Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15).</p></blockquote>
<h3>Stundenlohnvereinbarung besser schriftlich</h3>
<p>Empfehlenswert ist daher die schriftliche Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten.</p>
<p>Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte kürzlich über eine Werklohnforderung eines Bauunternehmers zu entscheiden, der auf Basis einer vorherigen Stundenlohnvereinbarung Vergütung für eingereichte Stundenlohnzettel von der Bauherrn verlangte. Der Bauherr machte in dem Vergütungsprozess vor dem Landgericht Mönchengladbach und später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem <a href="https://www.xn--fachanwalt-baurecht-dsseldorf-5bd.de/bauprozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bauprozess</a> geltend, dass die eingereichten Stundenzettel nicht die erforderlichen Angaben im Sinne von § 15 VOB/B enthielten und nicht prüffähig waren. Dies insbesondere deshalb, weil auf den Stundenzetteln die Namen der Mitarbeiter des Bauunternehmens nicht namentlich erwähnt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die namentliche Erfassung der Arbeitskräfte nicht zwingend ist. Die namentliche Nennung mag erforderlich sei, wenn sich daraus ergeben kann, ob ein Stundenlohn für Hilfskräfte oder Gesellen bzw. Meister gezahlt werden muss. In dem von dem OLG Düsseldorf entschiedenen Fall waren jedoch auf den Stundenzetteln Angaben enthalten, ob und in welchem Umfang Stundenlohn für einen Hilfsarbeiter oder einem anderen Mitarbeiter angefallen waren. Eine solche Mitteilung ist ausreichend. Denn die Qualifikation des Mitarbeiters und nicht sein Name hat Auswirkung auf den später abzurechnenden Stundenlohn. Angesichts der weiteren Beschreibung der Arbeiten war der Architekt des Bauherrn in der Lage, anhand der Stundenlohnzettel die Leistung zu prüfen. Die Nennung des Vergütungssatzes ist im Rapportzettel nicht erforderlich (vgl OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018).</p>
<p>Entsprechend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im zweiten Orientierungssatz folgendes festgehalten:</p>
<blockquote><p>Ist auf den Stundenzetteln notiert, ob und in welchem Umfang Stundenlohn für einen Hilfsarbeiter oder einen anderen Mitarbeiter angefallen ist, so ist diese Mitteilung ausreichend, denn die Qualifikation des Mitarbeiters und nicht sein Name hat Auswirkung auf den später abzurechnenden Stundenlohn. Die Nennung eines Vergütungssatzes ist in den Rapportzetteln nicht erforderlich.</p></blockquote>
<p>Hinweise zu den Anforderungen an eine Stundenlohnabrechnung bei Stundenlohnvereinbarung gem. VOB/B, Hinweise von RA J. Schrader, <a href="https://www.xn--fachanwalt-baurecht-dsseldorf-5bd.de/">Fachanwalt Baurecht Düsseldorf </a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/stundenlohnarbeiten/">Stundenlohnarbeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://smlm-partner.de/stundenlohnarbeiten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</title>
		<link>https://smlm-partner.de/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:58:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten privater Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Schrader]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://smlm-partner.de/?p=795</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens Die Kosten eins privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a II ZPO erstattungsfähig sein, vgl. BGH 7.2.2013, VII ZB 60/11. Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens obliegt die tatsächliche Feststellung regelmäßig dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen. In diesem Zusammenhang ist jedoch anerkannt, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/">Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de--></p>
<h2>Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</h2>
<p>Die Kosten eins privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a II ZPO erstattungsfähig sein, vgl. BGH 7.2.2013, VII ZB 60/11.</p>
<p>Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens obliegt die tatsächliche Feststellung regelmäßig dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen. In diesem Zusammenhang ist jedoch anerkannt, dass daneben der Einholung des Privatgutachtens durch eine nicht sachkundige Partei notwendig sein kann, wenn sie ohne sachverständige Hilfe zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist.</p>
<h3>Selbständiges Beweisverfahren &#8211; Kostenentscheidung auch über die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens!</h3>
<p>Dazu gehören nach dem Beschluss des BGH  7.2.2013, VII ZB 60/11 die Fälle, in denen die Partei ohne sachverständige Hilfe die Feststellungen des Sachverständigen nicht überprüfen oder erschüttern oder das Fragerecht ihm gegenüber nicht ausüben kann.</p>
<p>Ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Beweissicherung unumgänglich, stellt sich oftmals die Frage nach der Beteiligung privater Gutachter. Private Gutachter können bei der Auswahl und Gestaltung des Fragenkatalogs die technischen Grundlagen bereitstellen &#8211; bzw. im Falle der Abwehr dem Antragsgegner des Verfahrens Fachwissen auf Augenhöhe liefern. Die Entscheidung über die Beteiligung privater Gutachter zählt auch im gerichtlichen Beweisverfahren zu den strategischen Überlegungen im Vorfeld (Bau-) rechtlicher Streitigkeiten.</p>
<p>Die hierfür anfallenden Kosten sind nach dem Beschluss des BGH Gegenstand der gerichtlichen Kostenentscheidung.</p>
<h4>Zum Thema &#8222;Erstattungsfähigkeit von <a href="https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/">Gutachterkosten&#8220; außerhalb der gerichtlichen Beweissicherung</a> erhalten Sie hier weitergehende Informationen.</h4>
<h4><span style="font-size: 0.928571429rem; line-height: 1.846153846;">Entscheidungshinweis zum Thema: </span><span style="font-size: 0.928571429rem; line-height: 1.846153846;">Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</span></h4>
<h5>Joachim Schrader, <a title="Bau- und Architektenrecht" href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht-duesseldorf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a></h5>
<p><!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/">Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</title>
		<link>https://smlm-partner.de/architektenhaftung-verjaehrung-bei-vollauftrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2015 13:09:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Architektenhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Düsseldorf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://smlm-partner.de/?p=763</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag. Der Architektenvertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Bauherren und Architekten, er hält die detaillierten planerischen Aufgaben fest. Ein sogenannter Vollauftrag des Architekten liegt vor, wenn der planende Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation übernommen hat. Diese Leistungsphase wird auch LP 9 genannt. Leistungsphase LP9, HOAI 2013 LPH 9 Objektbetreuung a)  Fachliche [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/architektenhaftung-verjaehrung-bei-vollauftrag/">Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de--></p>
<h2>Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag.</h2>
<p>Der Architektenvertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Bauherren und Architekten, er hält die detaillierten planerischen Aufgaben fest. Ein sogenannter Vollauftrag des Architekten liegt vor, wenn der planende Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation übernommen hat. Diese Leistungsphase wird auch LP 9 genannt.</p>
<h2>Leistungsphase LP9, HOAI 2013</h2>
<div title="Page 77">
<table>
<colgroup>
<col />
<col /> </colgroup>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" rowspan="1">
<div>
<div>
<p>LPH 9 Objektbetreuung</p>
</div>
</div>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<div>
<div>
<ol>
<li>a)  Fachliche Bewertung der innerhalb<br />
der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen</li>
<li>b)  Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen</li>
<li>c)  Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen</li>
</ol>
</div>
</div>
</td>
<td>
<div>
<div>
<ul>
<li>–  Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist</li>
<li>–  Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,</li>
<li>–  Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen</li>
<li>–  Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen</li>
<li>–  Erstellen eines Instandhaltungskonzepts</li>
<li>–  Objektbeobachtung</li>
<li>–  Objektverwaltung</li>
<li>–  Baubegehungen nach Übergabe</li>
<li>–  Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte</li>
<li>–  Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen</li>
</ul>
</div>
</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Pflicht des Architekten umfasst unter anderem auch die Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen. Die vorgenannte Verjährungsfrist betrifft regelmäßig 5 Jahre. Dies mit dem Ergebnis, dass die Verjährungsfrist für die Architektenleistungen beginnen kann.</p>
<p>So entschied auch das OLG Celle mit Urteil vom 26.05.2011:</p>
<blockquote>
<h3><span style="font-size: 1rem;">Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</span></h3>
<p><span style="font-size: 1rem;">Hat der Architekt auch die Objektbetreuung und Dokumentation zu erbringen, kann die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen ihn mit Ablauf der Gewährleistungsfristen für die am Bau beteiligten Handwerker beginnen, wenn die betroffenen Architektenleistungen zu diesem Zeitpunkt als abgenommen galten.</span></p></blockquote>
<h5>Kurzbeitrag zum Thema Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</h5>
<h6><a title="Bau- und Architektenrecht" href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht-duesseldorf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Joachim Schrader, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a></h6>
</div>
<p><!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/architektenhaftung-verjaehrung-bei-vollauftrag/">Architektenhaftung Verjährung bei Vollauftrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</title>
		<link>https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Schrader]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2014 15:35:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Baubegleitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatgutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Fachanwalt Düsseldorf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://smlm-partner.de/?p=454</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p>Sind Gutachterkosten erstattungsfähig? Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache entschied der 8. Senat des BGH am 30.04.2014 zu Gunsten des Käufers. Erstattungspflicht von Gutachterkosten bei Mängeln einer Kaufsache Zwischen den Parteien des Rechtsstreits lag nach der zweiten Instanz noch im Streit, ob der Kläger von dem Beklagten auch die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/">Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Düsseldorf<br />
Schrader Mansouri Rechtsanwälte</p>
<p><!--:de-->Sind Gutachterkosten erstattungsfähig? Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache entschied der 8. Senat des BGH am 30.04.2014 zu Gunsten des Käufers.</p>
<h2>Erstattungspflicht von Gutachterkosten bei Mängeln einer Kaufsache</h2>
<p>Zwischen den Parteien des Rechtsstreits lag nach der zweiten Instanz noch im Streit, ob der Kläger von dem Beklagten auch die Kosten für den Sachverständigen erstattet erhält. Das Landgericht hat die Kosten dem Kläger zugesprochen. Das Landgericht hat über diese Rechtsfrage sodann die Revision zum <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html">Bundesgerichtshof BGH</a> zugelassen, der wie folgt entschied:</p>
<h2>BGH Urteil vom 30.04.2014 VIII ZR 275/13 &#8211; sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</h2>
<p>Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache</p>
<blockquote><p>Leitsatz 1:</p>
<p>1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.</p>
<p>Leitsatz 2:</p>
<p>2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die &#8222;zum Zwecke der Nacherfüllung&#8220; aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.</p></blockquote>
<h2>Baubegleitende Beratung zahlt sich aus</h2>
<p>Das Urteil des BGH bestätigt die Linie der Rechtsprechung der Bausenate. Die Baubegleitende Beratung durch Sachverständige und die Begutachtung von Mängeln durch Gutachter zahlt sich aus. Im Falle von Mängeln &#8211; im entschiedenen Fall ging es um Mängel am gekauften Bodenbelag, welcher später verlegt wurde &#8211; einer Kaufsache besteht demnach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die zum Zwecke der Nacherfüllung getätigt worden sind.</p>
<p>Dabei ist unschädlich, dass nach der Erstattung des Gutachtens zur Minderung übergegangen worden ist. Für den Ersatzanspruch kommt es darauf an, ob der Verkäufer für den Mangel einzustehen hat, oder nicht.</p>
<h3>Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999</h3>
<p>Die in Art. 3 Abs. 2 EGRL 44/1999 genannten Rechtsbehelfe lassen eine verschuldensunabhängige Haftung für die in § 439 Abs. 2 BGB genannten Aufwendungen zu.</p>
<p>Baubegleitende Beratung: Feststellen, Dokumentieren, Beweisen. Kurzbeitrag &#8222;Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?&#8220; Weiterführend zum Thema <a href="https://smlm-partner.de/aktuelles/baurecht/erstattung-der-kosten-eines-privaten-sachverstaendigengutachtens/">Erstattung Kosten Gutachter</a>.</p>
<p><a href="https://smlm-partner.de/kompetenz/bau-und-architektenrecht/">Joachim Schrader, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf</a><br />
<!--:--></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://smlm-partner.de/sind-gutachterkosten-erstattungsfaehig/">Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://smlm-partner.de">MLM | MansouriLohmeierMissaghian Rechtsanwälte &amp; Steuerberater</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
