Kompetenz.

Bau- & Architektenrecht

Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst allgemein die Rechtsordnung des Bauens. Im privaten Baurecht regelt es daher die Rechtsbeziehung zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten. Das öffentliche Baurecht der Bauordnung und der Baugesetze hingegen bezieht sich auf das Verwaltungsrecht. Wir bieten baubegleitende Rechtsberatung, insbesondere

  • Haftung des Architekten
  • Haftung des Ingenieurs
  • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
  • Beweissicherung / Selbständige Beweisverfahren
  • Projektbegleitende Beratung
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen
  • Schadenabwicklung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement insbesondere im Bereich der Schnittstellen zum Arbeits- und Steuerrecht
  • Prüfung und Begleitung von Immobilienkauf- und Bauverträgen
  • Anlagenbau und Vergaberecht begleiten wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Rechtsanwälten und Fachanwälten für Vergaberecht
  • außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation, Bau-Schlichtung, Schiedsverfahren sowie Bauprozessrecht

Wir begleiten Ihr (Bau)-Werk und Ihren (Werk)-Vertrag:

§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht

Joachim Schrader, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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