Kompetenz.
Steuerrecht
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Spezialisierung als Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf. Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen wie Einzelpersonen auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts gegenüber Behörden und Staatsanwaltschaften, dies beinhaltet insbesondere die Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung steuerstrafrechtlicher Angelegenheiten und der Optimierung der Besteuerungen von Abfindungen und Entlassungsentschädigungen.
Wir betreuen Ihre Anliegen:
- Betriebsprüfung nach Steuerrecht
- Betriebsprüfung nach Sozialversicherungsrecht
- Verfahren Einspruch und ADV vor der Finanzverwaltung
- Prüfung und Erstellung von Steuererklärungen
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Recht der Steuerberater / Beraterhaftung
- Überprüfung von Buchführung und Bilanzwesen
- Abgabenrecht einschließlich Bewertung- und Verfahrensrecht
- Bewertung von GmbH-Anteilen
- Anliegen im besonderen Steuerrecht, Abgabenrecht, im Steuerrecht der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
- Außensteuerrecht und Steuerstrafrecht
Wir betreuen die Schnittstellen von Arbeitsrecht und Steuerrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir für unsere Mandanten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die Verfahren die Statusfeststellung von Erwerbstätigen. Wir beraten und begleiten die in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen nach Sozialgesetzbuch. Wir betreuen Fragen zur Abgrenzung der Beschäftigungsverhältnissen insbesondere der Abgrenzung vom Dienst- und Werkvertrag. Wir begleiten in diesem Zusammenhang auch die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zusammen mit einem Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht. Wir begleiten die Statusverfahren und Antragsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung sowie das anschließende Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem anschließenden Klageverfahren.
In diesem Zusammenhang betreuen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen von Compliance.
Zusammen mit unserem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreuen wir die Beurteilung der Statusfeststellung von Gesellschaftergeschäftsführern, Fremdgeschäftsführung und mitarbeitenden Gesellschafter einer GmbH sowie Geschäftsführer einer Familien GmbH. Hierzu gehören auch die atypischen Sonderfälle, die teilweise von dem Bundessozialgericht offen gelassen wurden. So sind die Mitarbeiterverhältnisse der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH auch schon vor der Eintragung in das Handelsregister nach dem Recht der GmbH zu beurteilen. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen kann daher auch ein Vor-GmbH Gesellschafter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die Unternehmergesellschaft UG.
Steuerrecht in Düsseldorf.
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